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Kampagne gegen Genitalverstümmelung
Perspektivenwandel zugunsten der Opfer



Obgleich die genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen weltweit als schwere Körperverletzung gebrandmarkt ist, wird sie selbst in Ländern wie Deutschland praktiziert, wo Schätzungen zufolge 30.000 Frauen hiervon betroffen sein sollen. Renate Bernhard berichtet von einem erschreckenden Fall aus Hamburg.

| Bild: Kleines Mädchen aus dem Senegal; Foto: UNICEF
Bild vergrössern Genitalverstümmelung: Ein Gebot des Islams? Nein! Es dient wohl eher der Kontrolle der Sexualität von Frauen.
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Die Hamburger Kinderärztin war wachsam und suchte das Gespräch mit den Eltern ihrer zweijährigen Patientin. Das Kind ist deutsche Staatsbürgerin, doch seine Eltern stammen aus Gambia, einem Land, in dem fast 90 Prozent der Frauen genital verstümmelt sind und wo diese Praxis nicht verboten, sondern staatlicherseits sogar befürwortet wird.

Von der Mutter erfuhr die Ärztin, dass sie als Kind diesem Ritual unterzogen worden war und es als islamisches Gebot ansah, dies auch bei ihrer Tochter zu praktizieren. Dass der Islam keineswegs zur weiblichen Genitalverstümmelung aufruft, war der Mutter unbekannt.

Task Force gegen Genitalverstümmelung

Alarmiert davon suchte die Kinderärztin Rat und wurde schließlich von der in Hamburg ansässigen "Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung" betreut. Diese teilte die Sorge der Ärztin und erforschte mit ihr die Frage der Schweigepflicht.

"Die Landesärztekammer bestätigte uns, dass Ärzte ihre Schweigepflicht sehr wohl brechen dürfen, wenn ein höheres Rechtsgut, also hier das Wohl des Kindes, gefährdet ist", berichtet Ines Laufer, Mitarbeiterin der Task Force.

Als die Familie erneut die Ärztin aufsuchte und das Kind für eine Ausreise nach Gambia untersuchen ließ, alarmierte die Ärztin das Jugendamt Hamburg-Nord.

Ines Laufer informierte dort ihrerseits über weibliche Genitalverstümmelung in Gambia und darüber, dass es – laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2004 – zum Schutz eines gefährdeten Mädchens angemessen sein kann, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und Rückreisen ins Heimatland zu untersagen.

"Der mit dem Fall befasste Richter sah die Gefährdung dieses Kindes nicht als erwiesen an", erklärte dagegen Peter Hansen, Pressesprecher des Bezirksamtes Hamburg. Die Eltern hätten in Gesprächen widerrufen, dass sie ihre Tochter verstümmeln lassen wollten.

Man gewährte den Eltern also ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie reisten mit dem Kind ins Ausland, was aus ihm geworden ist, ist bis heute ungewiss.

"Wer würde schon ehrlich zugeben, dass er ein Verbrechen plant? Bei jeder anderen Straftat würde das nicht ausreichen, um den Fall ad acta zu legen", ereifert sich Ines Laufer.

Verbesserter Opferschutz

| Bild: Somalisches Model Waris Dirie bei einer UNICEF Pressekonferenz zu 'Menschenrechte für Mädchen' in Berlin 2002; Foto: AP
Bild vergrössern Verbote allein reichen nicht! Beschneidungen müssen durch zusätzliche Aufklärungsprogramme überwunden werden, so UNICEF anlässlich des Weltfrauentags am 8. März 2008.
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Empört darüber, dass seit nunmehr 30 Jahren über die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen berichtet wird und bekannt ist, dass dies auch in Deutschland praktiziert wird, aber noch immer keine Täter gefasst wurden, hat sie im Februar 2007 die "Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung" gegründet.

Diese verlangt eine Veränderung der Sichtweise: Der Schutz der Opfer soll in den Mittelpunkt gerückt werden, nicht die Frage, wie man die Täter erreichen und vielleicht überzeugen könnte. "Untersuchungen in anderen europäischen Ländern belegen, dass 35 bis 80 Prozent der gefährdeten Mädchen tatsächlich Opfer werden", sagt sie.

In Deutschland aber gibt es bislang keine aktiven Schutzmaßnahmen für Opfer. "Der deutsche Staat vernachlässigt hier seine Schutzpflicht. Er sollte jedoch aktiv sorgen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch für die hier lebenden Migrantenkinder gilt. Sonst ist das eine Diskriminierung."

Deshalb fordert die Task Force, dass Mädchen, die einer "Risikogruppe" angehören bis zur Volljährigkeit regelmäßig untersucht werden, "damit hier endlich eine Generation heranwachsen kann, die nicht verstümmelt ist." Erfahrungen aus Frankreich zeigen nämlich, dass keine Fälle von Verstümmelungen vorkommen, solange Kontrollen stattfinden.

Hohe Dunkelziffer

Die Menschen- und Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes", die seit 30 Jahren über dieses Thema informiert, geht in Deutschland von etwa 4.000 bedrohten Mädchen und insgesamt rund 30.000 Betroffenen aus. "Die Dunkelziffer liegt aber bestimmt weit höher", meint Sprecherin Franziska Gruber.

Nicht erfasst seien nämlich alle illegal in Deutschland lebenden Betroffenen, Afrikanerinnen mit deutschem Pass sowie Opfer aus den nicht-afrikanischen Ländern, wie etwa Kurdinnen aus dem Irak. Ines Laufer von der Task Force geht von einer Dunkelziffer von 30.000 Betroffenen in Deutschland aus.

Eine Befragung von 493 deutschen Gynäkologen durch Unicef, "Terre des Femmes" und dem Verband der Frauenärzte belegt auf andere Art die Gefährdung der Mädchen: 35 Befragte gaben an, sie wüssten von Patientinnen, die ihre Töchter in der Heimat genital verstümmeln lassen wollten. 48 von ihnen hatten gehört, dass soll eine Praxis auch in Deutschland erfolgen würde. Drei von ihnen wurden gefragt, ob sie selbst eine Beschneidung durchführen könnten.

Und dafür kursieren in afrikanischen Kreisen auch Preise. So berichtet der sudanesische Arzt Dr. Abdul Kangoum vom deutsch-afrikanischen Ärzteverein, man habe ihm 10.000 Euro für die Beschneidung von zwei Mädchen angeboten. Beschneiderinnen, die eingeflogen werden und dann gleich mehrere Mädchen verstümmelten, bekämen dafür 2000 Euro, so der Arzt.

Renate Bernhard

© Qantara.de 2008



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